Information zur Luftverkehrsabgabe (Flugsteuer) auf Flugtickets ab 2011

Die Luftverkehrssteuer wird für alle Flüge von deutschen Flughäfen ab 01.01.2011 erhoben. Die Höhe der Flugticketsteuer ist entfernungsabhängig. Sie wird je Flugpassagier und Ticket in drei Stufen erhoben. Die Steuersätze belaufen sich auf folgende Beträge:

  • Steuer auf Inlandsflüge und Kurzstreckenflüge in Europa
    8 Euro je Passagier und Flugticket

    Flugstrecke bis maximal 2.500 km, gerechnet ab Frankfurt/Main, also für Flüge innerhalb von Deutschland und Europa sowie z.B. nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

  • Steuer auf Mittelstreckenflüge
    25 Euro je Passagier und Flugticket

    für Flüge zwischen 2500 und 6000 Kilometer gerechnet ab Frankfurt/Main, also Flüge in den Nahen und Mittleren Osten wie nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.

  • Steuer auf Langstreckenflüge
    45 Euro je Passagier und Flugticket

    Flüge über 6000 km gerechnet ab Frankfurt/Main, also z.B. Flüge in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland oder China.

Für den Steuersatz auf die Flugtickets wird die Entfernung ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates gerechnet.

Tipps und Tricks zur Vermeidung der Flugsteuer

Da die Steuer auf die Flugtickets bei jedem Start in Deutschland erhoben wird, zahlt man bei innerdeutschen Flügen sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug jeweils 8 Euro, insgesamt also 16 Euro. Je nach Reiseziel kann man die Flugticketsteuer folgendermaßen umgehen:

  • Bahn statt Flugzeug und die Buchung von Sparpreisen. Schnelle ICE-Verbindungen innerhalb Deutschlands kosten bei rechtzeitiger Buchung 19 bzw. 29 Euro (DB-Sparpreis Onlinetickets), mit der Bahncard 25mit der Bahncard 25 die Flugsteuer sparen (ab 39 Euro) sogar nur 21,75 Euro. Bahnverbindungen nach Europa kann man mit dem Europa-Spezial-Tarif ab 19 Euro buchen.

  • Ausweichen auf grenznahe Flughäfen im Ausland als Start oder Ziel der Flugreise. Die Flugsteuer entfällt kKomplett entfällt die Flugsteuer. Wenn man mit dem Zug ins benachbarte Ausland anreist, kann man in günstigen Fällen und bei Buchung eines billigen Bahntickets wie dem Europa-Spezial (ab 19 Euro) die Flugticketsteuer zumindest teilweise umgehen.

  • Vergleich der Flugticketpreise bei mehreren Fluggesellschaften bzw. Reiseanbietern, da derzeit nicht alle Airlines die Flugsteuer an die Kunden weitergeben.
Leider wird auch bei der Buchung eines Fernstrecken-Fluges über einen europäischen Flughafen wie Amsterdam, London oder Paris die volle Flugsteuer von 45 Euro pro Person und nicht nur 8 Euro berechnet.

Ausnahmen von der Flugsteuer

Kinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind von der Flugsteuer ausgenommen. Auch inländische Zubringerflüge, Transferflüge und Frachtflüge sind flugsteuerbefreit. Weitere Ausnahmen von der Flugsteuer sind Flüge zu medizinischen Zwecken, Abflüge von Fluggästen, die ihren Hauptwohnsitz auf einer inländischen Insel haben und Rundflüge mit kleinen Flugzeugen mit einem maximalen Startgewicht bis zu 2.000 kg oder mit Drehflüglern mit einem maximalen Startgewicht bis zu 2.500 kg.

Weitere Infos zur Steuer auf Flugtickets

Die Einführung einer Luftverkehrsabgabe wurde am 01.09.2010 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2011 für alle Flugtickets und Buchungen von Pauschalreisen mit Deutschland als Abflug bzw. als Ziel.

Die Flugsteuer soll soll Anreize für umweltgerechtes Verhalten schaffen. Sie soll in Ergänzung zum Einstieg in den Emissionshandel klimapolitische Akzente setzen, indem das Gesetz höhere Steuersätze für weiter entfernte Länder vorsieht.

Dokumente zur Steuer auf Flugtickets bzw. der Luftverkehrsteuer

Information der Bundesregierung zur Luftverkehrsteuer vom 01.09.2010

Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) Entwurf (pdf)

 

Stand 01/2011 - Trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben.
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