Die Luftverkehrssteuer wird für alle Flüge von deutschen Flughäfen ab 01.01.2011 erhoben. Die Höhe der Flugticketsteuer ist entfernungsabhängig. Sie wird je Flugpassagier und Ticket in drei Stufen erhoben. Die Steuersätze belaufen sich auf folgende Beträge:
Für den Steuersatz auf die Flugtickets wird die Entfernung ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates gerechnet. Tipps und Tricks zur Vermeidung der FlugsteuerDa die Steuer auf die Flugtickets bei jedem Start in Deutschland erhoben wird, zahlt man bei innerdeutschen Flügen sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug jeweils 8 Euro, insgesamt also 16 Euro. Je nach Reiseziel kann man die Flugticketsteuer folgendermaßen umgehen:
Ausnahmen von der FlugsteuerKinder unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatz sind von der Flugsteuer ausgenommen. Auch inländische Zubringerflüge, Transferflüge und Frachtflüge sind flugsteuerbefreit. Weitere Ausnahmen von der Flugsteuer sind Flüge zu medizinischen Zwecken, Abflüge von Fluggästen, die ihren Hauptwohnsitz auf einer inländischen Insel haben und Rundflüge mit kleinen Flugzeugen mit einem maximalen Startgewicht bis zu 2.000 kg oder mit Drehflüglern mit einem maximalen Startgewicht bis zu 2.500 kg. Weitere Infos zur Steuer auf FlugticketsDie Einführung einer Luftverkehrsabgabe wurde am 01.09.2010 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2011 für alle Flugtickets und Buchungen von Pauschalreisen mit Deutschland als Abflug bzw. als Ziel. Die Flugsteuer soll soll Anreize für umweltgerechtes Verhalten schaffen. Sie soll in Ergänzung zum Einstieg in den Emissionshandel klimapolitische Akzente setzen, indem das Gesetz höhere Steuersätze für weiter entfernte Länder vorsieht. Dokumente zur Steuer auf Flugtickets bzw. der LuftverkehrsteuerInformation der Bundesregierung zur Luftverkehrsteuer vom 01.09.2010 Luftverkehrsteuergesetz (LuftVStG) Entwurf (pdf)
Stand 01/2011 - Trotz sorgfältiger Recherche keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben. |